Den würde ich auch gerne sehen.
Komme nicht ins Displaymenü meiner MT07 2023
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Samuel -
17. August 2024 um 16:44 -
Geschlossen -
Unerledigt
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Ich hätte auch gerne den Bildnachweis, dass die Werksgarantie nur für den Erstbesitzer gilt. Alternativ wäre es auch gut, einen Wissensirrtum zugeben zu können.
Gruß
Klaus
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Ist das wirklich so wichtig?
Machen wir hier einen Klugscheiß-Wettbewerb?
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Besitzerbezogene Gewährleistung ist in D nirgends verankert. So auch BGB. Die Gewährleistung ist immer Produktbezogen. Nicht umsonst werden VIN und SN registriert und nicht Kunde primär. Sonst wäre keine Weiterveräuserung während Gewährleistung möglich.
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Ist das wirklich so wichtig?
Machen wir hier einen Klugscheiß-Wettbewerb?
Was ist daran klugscheißen? Genau gar nichts, denn das Erlöschen einer Garantie bei Weiterverkauf ist kein Peanut.
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Gleich noch mehr Klugschiss:
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie. Umgangssprachlich aber oft gleich benutzt.
Gewährleistung wie og schon erwähnt ist gesetzlich im BGB geregelt.
Garantie hingegen privatrechtlich, je nach Firma/Händler/Hersteller mit individuellen Bedingungen.
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Gleich noch mehr Klugschiss:
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie. Umgangssprachlich aber oft gleich benutzt.
Gewährleistung wie og schon erwähnt ist gesetzlich im BGB geregelt.
Garantie hingegen privatrechtlich, je nach Firma/Händler/Hersteller mit individuellen Bedingungen.
Ist mir bewusst, viele verwechseln das. Gewährleistung beträgt 24 Monate, Garantie hingegen nur 6 Monate.
Es ist jedoch oft so, daß seitens des Herstellers auf die Beweispflichtumkehr verzichtet wird und somit aus einer
Gewährleistung eine Garantie wird. -
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- Offizieller Beitrag
Ich habe mal in meinen Garantiebedingungen geblättert und im Punkt 4 - Eigentumsübertragung folgendes gefunden:
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- Offizieller Beitrag
Also muss man selbst aktiv werden, wenn man die Garantie vom Vorbesitzer übernehmen möchte.
Auch muss man dann sicherstellen, das die Bedingungen dafür erfüllt sind.
Lest also mal Eure Verträge durch, wenn ihr was kauft und behauptet nicht irgendwas, was irgendwo anders ist. -
Danke Phantomias
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N'abend zusammen.
Ich lese daraus, dass dies sich auf die " verlängerte" Garantie bezieht.
Ich würde zum Freundlichen fahren und das vor Ort klären.
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Ich habe mal in meinen Garantiebedingungen geblättert und im Punkt 4 - Eigentumsübertragung folgendes gefunden:
Danke, dabei handelt es sich eindeutig um die verlängerte Garantie, die nach den vorgeschriebenen 24 Monaten beginnt. Bei dieser muss die Mitteilung gemacht werden, denn das dürfte letztlich eine Versicherungsleistung sein.
Steht hier: https://www.yamaha-motor.eu/de/de/motorcyc…ended-warranty/, der Zeitraum beginnt nach den 2 Jahren Werksgarantie (strenggenommen Gewährleistung, aber das wurde ja schon beschrieben).
Bei der Werksgarantie in den ersten 2 Jahren ab Kauf kann es so etwas nicht geben.
Gruß
Klaus
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Wen es interessiert:
Ein Link zum Artikel von motorradonline.deGewährleistung und Garantie der Motorrad-Hersteller (Stand April 2024)
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- Offizieller Beitrag
Diskutier hier bitte nicht über Dinge, die Du nicht belegen kannst.
Der von mir fotografierte Passus ist sowohl in MEINEN Garantiebestimmungen, als auch in den Erweiterten Garantiebestimmungen zu finden.
Letztendlich muss der TO sich selbst an eine Yamaha Fachwerkstatt wenden.Entweder übernimmt Yamaha das im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung oder eben nicht.
Bevor das hier weiter ausartet, mache ich hier zu! -
Phantomias
2. September 2024 um 12:12 Hat das Thema geschlossen. -