ABE für Akrapovic Tröte mitführen?

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  • Die Eröffnungsfrage des Threads war "Muss ich das alles jetzt mitführen?". Und da kann man ganz klar festhalten, dass das rechtlich in keinem EU-Land erforderlich ist. Nur für die ABEs (ausgestellt vom KBA) gilt, dass diese in schriftlicher Form (in Deutschland) mitgeführt werden müssen. Die gelten nicht einmal in Österreich.

    Ich würde daher vorsichtshalber einen Scan der Dokumente als PDF auf dem Smartphone mitnehmen, das Papier aber zu Hause lassen. Es gibt Auspuffhersteller, die geben nur eine Scheckkarte aus, da hat man solche Dokumente gar nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Vorzeigen der PDF-Dateien einen Mängelschein gibt. Wenn doch, dann würde ich mir den Namen und die Dienststelle des Polizisten geben lassen und mich bei Vorlegen der Dokumente dort schriftlich beschweren. Auch Polizisten müssen sich an das geltende Recht halten. Und wenn diese zu faul zum Suchen sind UND den Scan nicht akzeptieren, dann muss man entsprechend handeln.

    Gruß

    Klaus

  • Hinweis: zumindest bei meinem Euro 3 Akra ist das E-Prüfzeichen schlauerweise unten am Schalldämpfer angebracht.

    Um die Nummer zu überprüfen müsste sich ein Interessierter auf den Boden legen oder alternativ einen Spiegel drunter halten und die Spiegelschrift entziffern.

    Das spräche also durchaus für das Mitführen der mitgielieferten Dokumente.

    Andererseits ist in diesen der Auspuff - soweit ich mich erinnere-, nirgends abgebildet und daher ohne den Abgleich der Nummer den Papieren nicht zweifelsfrei zuzuordnen.

    Ein Teufelskreis ...


    Und was macht man, wenn man den OEM Auspuff fährt, so ganz ohne E-Kennung und mitführbarer Papiere?

    Ich meine, wie kann ein kontrolliender Beamteter identifiziereren, dass der original Auspuff montiert ist?

    Am niedigen Geräuschlevel?

    Den hat schließlich auch ein ordnungsgemäß zugelassener und mit Kat und Killer gefahrener Akrapovic.


    :denk

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

    Einmal editiert, zuletzt von Wicked (13. August 2024 um 12:43)

  • Nirgends steht geschrieben, dass die Nummer leicht ablesbar sein soll. Wer ein Smartphone sein eigen nennt und weiß, wo diese E-Nummer steht, kann dieses vielleicht im Selfi-Modus unter den Auspuff halten und die Nummer damit sichtbar machen. Der Ordnungshüter muss schauen und dem Hinweis nachgehen. Die Nummer auf der Umlenkung der Tieferlegung der MT-07 meiner Frau ist auch nicht so einfach zu finden. Als Käufer ist man nicht verantwortlich für die Anbringungsmodalitäten solcher Kennzeichnungen.

    Grundsätzlich hast du recht. Es gibt Motorräder, bei denen ab Werk ein Akrapovic-Auspuff bestellt werden kann. Da werden keine ECE-Typgenehmigungen mitgeliefert. Ein Ordnungshüter kann niemals wissen, ob es sich um einen Akrapovic ab Werk oder um einen nachträglich montierten Auspuff handelt. Auch das zeigt, dass bei einem Auspuff mit ECE-Typgenehmigung nichts mitgeführt werden muss, sonst wäre ab Werk die Dokumentation verpflichtend.

    Gruß

    Klaus