Die Eröffnungsfrage des Threads war "Muss ich das alles jetzt mitführen?". Und da kann man ganz klar festhalten, dass das rechtlich in keinem EU-Land erforderlich ist. Nur für die ABEs (ausgestellt vom KBA) gilt, dass diese in schriftlicher Form (in Deutschland) mitgeführt werden müssen. Die gelten nicht einmal in Österreich.
Ich würde daher vorsichtshalber einen Scan der Dokumente als PDF auf dem Smartphone mitnehmen, das Papier aber zu Hause lassen. Es gibt Auspuffhersteller, die geben nur eine Scheckkarte aus, da hat man solche Dokumente gar nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Vorzeigen der PDF-Dateien einen Mängelschein gibt. Wenn doch, dann würde ich mir den Namen und die Dienststelle des Polizisten geben lassen und mich bei Vorlegen der Dokumente dort schriftlich beschweren. Auch Polizisten müssen sich an das geltende Recht halten. Und wenn diese zu faul zum Suchen sind UND den Scan nicht akzeptieren, dann muss man entsprechend handeln.
Gruß
Klaus