Für Interessenten aus Österreich habe ich diesen Text beim ÖAMTC gefunden:
"Auspuffanlagen
Werden Auspuffanlagen nicht gegen Serien- oder Zubehör- (Nachbau-)teile mit entsprechender E-Prüfung getauscht ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass der Auspuff über eine EG-Betriebserlaubnis verfügt, nur dann darf dieser eintragungsfrei montiert werden. Die EG-BE ist im Fahrzeug mitzuführen."
Somit verstehe ich es so, dass die besagte Karte so aussagekräftig ist, dass zumindest die Kiwarei (Polizei) dir nichts anhaben kann, wenn du ohne KAT unterwegs bist.
Wie die ganze Gschicht dann beim Pickerl aussieht kann man so wohl noch nicht sagen.
Ich jedenfalls werde mit den mal ohne KAT bestellen und das auch mal auf einen Prüfstand testen lassen.