Meiner Meinung/Vermutung nach wird es (leider nur) eine Bewährungsstrafe geben.
Eventualvorsatz bzgl. des Totschlags zu beweisen dürfte schwierig werden. An Alpis Fahrweise sieht man ja, dass er geistig zurückgeblieben ist und nicht erkannt hat, dass er einen Menschen totfahren könnte. Somit kann er es auch nicht billigend in Kauf genommen haben. Zumindest würde ich als sein Anwalt so argumentieren.
Es bliebe bei einer fahrlässigen Tötung und ein paar Straßenverkehrsdelikten, die alle keine Mindeststrafe vorschreiben.
Andererseits weiß die Polizei/Staatsanwaltschaft vielleicht mehr als wir, da mMn. auch kein Haftgrund vorliegt, diese aber anscheinend angeordnet wurde.
Bin jedenfalls gespannt, was dabei rauskommt.