Alpi ist ja nich versehentlich zu schnell gefahren, somit hat er vorsätzlich gehandelt und billigend in Kauf genommen das Menschen zu Schaden kommen. Ich empfinde die Anklage wegen Totschlags als korrekt.
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Zeckl -
19. Juni 2016 um 08:09
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- Offizieller Beitrag
Und selbst wenn sein Anwalt da ne Strafminderung raushaut, bedeutet es immer noch mindestens 1 Jahr Knast, bei Totschlag.
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Die Staatsanwaltschaft kann einen wegen vielen Dingen anklagen, ob man am Ende genau dafür verurteilt wird, steht auf einem anderen Blatt. Das muss nicht unbedingt Knast bedeuten, auch in diesem Fall nicht. Persönlich fände ich eine einschneidende, aber nicht komplett die Zukunft verbauende Strafe aber sinnvoll.
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Alpi = Arsch. Gruß rodäh.
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Hier auch noch ein Bericht: Klick
Also Totschlag ist für mich auch die richtige Anklage. Mal sehen, was daraus wird. Sollte er nicht glaubhaft Reue zeigen, dann hoffe ich auf volle Härte. Mich wundert, dass wohl seitens der Polizei als eine der Begründungen für die U-Haft "Wiederholungsgefahr" aufgeführt wurde. Wenn das auch nur einen Hauch seiner Haltung bei der Vernehmung widerspiegeln sollte: volle Härte.
Edit: ja ich weiß, die Bild ist so eine Sache, bin ich selbst kein Freund von. Trotzdem hier noch ein Bericht mit Zitaten des Polizeisprechers: Bild
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Edit: ja ich weiß, die Bild ist so eine Sache, bin ich selbst kein Freund von. Trotzdem hier noch ein Bericht mit Zitaten des Polizeisprechers: BildZitatTotschläger werden mit Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren Haft bestraft!"
Auch nach Jungendstrafrecht?
Bei 23-jährigen wird das doch immer noch gerne angewendet.
Also jedenfalls dann, wenn ein junger männlicher erwachsener Schläger (vorteilhaft hier ein Migrationshintergrund), jemanden tot tritt. -
Ich will hoffen dass mit voller Härte durchgegriffen und das Strafmaß ausgeschöpft wird. Sozusagen ein Exempel statuieren.
Es muß immer einen Ersten geben, warum also nicht Albi...
Milderne Zugeständnisse aufgrund von "Zukunft verbauen" sind fehl am platz. Der verstorbene Rentner hat auch keine 2. Chance bekommen.
Zudem wird Albi mit Ende 20 noch genug Lebenserwartung haben um seine Zukunft in den Griff zu bekommen, vorrausgesetzt er pöbelt nicht im Knast die Insassen mit Hurensohn usw. voll.Mein Mitgefühl ist lediglich bei den Angehörigen und den Hinterbliebenen.
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Keine Ahnung, bis zu welchem Alter das geht. Dachte ab 21 ist da Ende. Es bestünde sogar Fluchtgefahr. Alpi, Alper, Alparslan? Vielleicht ist er Türke, dann wäre das ja ein tatsächlich ein Grund mit der U-Haft. Bevor er ins nicht EU-Ausland abhaut ... (Bin selbst halber Südländer. Also bitte bloß keinen Fremdenhass hineininterpretieren ) Ok, genug spekuliert.
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"Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Motorradfahrer in der Vergangenheit mehrfach im Internet mit seiner Motorradraserei angegeben und Raser-Videos online gestellt hatte. Sein Youtube-Kanal hatte mehr als 80.000 Abonnenten."
Wer hat denn da gepetzt?
Richtig so!!!!!!!!!! -
Auch nach Jungendstrafrecht?
Bei 23-jährigen wird das doch immer noch gerne angewendet.
Also jedenfalls dann, wenn ein junger männlicher erwachsener Schläger (vorteilhaft hier ein Migrationshintergrund), jemanden tot tritt.Könntest Du deinen Rassenhass bitte wegeditieren?
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Könntest Du deinen Rassenhass bitte wegeditieren?
Wenn es Rassenhass wäre, würde ich das tun. Nur gibt es Fälle, wo der kulturelle Hintergrund Strafmildernd wirkte.
Das ist leider real. Genau wie der "Fall Römerstraße" wo in HB zwar nicht jemand getötet, aber zum lebenslangen Pflegefall geprügelt wurde.
Auch hier Milde gegenüber dem/den Tätern.http://www.spiegel.de/politik/debatt…a-a-526277.html
In HB ist man bei Strafverfolgung z.T. extrem inkonsequent.
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Es gibt keinen kulturellen Indikator und nochmal, für mich ist es Rassismus und das hat hier nichts zu suchen.
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Es gibt keinen kulturellen Indikator und nochmal, für mich ist es Rassismus und das hat hier nichts zu suchen.
Und für mich bist Du ein Traumtänzer, der seine Lebenslügen beibehalten will. Siehe Deine beratungsresistente Haltung ein paar Seiten zuvor, als es um Schulbildung (bzw. dem Gegenteil davon) ging.
Solltest Du (in diesem Fall) Recht haben, müsste Alpi mit einer Bewährungsstrafe davon kommen.
So wie die 2 "Todesraser von Köln" (22 u. 23 j.), die eine 19-jährige Radfahrerin auf dem Gewissen haben und zu einer (Zitat) "Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden".
http://www.faz.net/aktuell/gesell…rue#pageIndex_2
EDIT:
Rassenhass oder Rassismus wäre übrigens, wenn ich behaupten würde, Raserei usw. wäre typisch für eine bestimmte Rasse. Davon bin ich aber weit entfernt.
Ich sage aber lediglich, dass deutsche - und besonders Bremer Gerichte -, mit teilweise unterschiedlichen Maßstäben messen.
Wenn überhaupt, dann wäre das Juristenhass. -
Klärt eure persönlichen Differenzen gefälligst per PN.
Ob das nun gegen die Boardregeln verstößt oder nicht soll ein Mod entscheiden.I
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Es gibt keinen kulturellen Indikator und nochmal, für mich ist es Rassismus und das hat hier nichts zu suchen.
*Zustimm*
Wer mit 140/170 durch die Stadt rast, davon noch Videos ins Netz stellt gehört alleine dafür für längere Zeit weggesperrt, um Zeit zum Nachdenken zu bekommen.
Nun mit billigend in Kauf genommener Todesfolge natürlich erst recht.Einen Führerschein bekäme so jemand nach mir in seinem Leben nicht mehr. Er hat überdeutlich nachgewiesen, daß in seine Händen jedes Gefährt eine potentielles Tötungsmittel darstellt.
Das tatsächlich erschütternde sind seine Follower die Ihren Helden auch noch verteidigen.
Da sind offenbar noch deutlich mehr Gehirnamputierte unterwegs. -
Lebenslügen, Traumtänzer, Gutmensch, wo habe ich das nur schonmal gehört...
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Lebenslügen, Traumtänzer, Gutmensch, wo habe ich das nur schonmal gehört...
Das können wir gerne per PN klären.
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Kein Bedarf. Es ist alles gesagt.
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