ZitatIch hab schon genug gesehen, die waren nur in Anbetracht der zu erwartenden Strafe reumütig. Raus ausm Gerichtssaal und Arschloch wie vorher. Denen tat nicht ihre Tat leid sondern nur dass sie erwischt wurden.
Das trifft nicht auf alle zu.
Zitat"Erlaubt" war natürlich das falsche Wort hinsichtlich der 130. Wird aber z. B. jemand, der einfährt, verletzt weil er den auf der durchgehenden Spur übersehen hat und der war deutlich über 130 dann kann man auch strafrechtlich belangt werden obwohl man Vorfahrt hatte.
Das hat mit der Geschwindigkeit nichts zu tun sondern damit, wie man sich insgesamt verhalten hat. Das kann dir also auch passieren, wenn Du den Unfall mit 100 KM/H verursacht hast. Hier ist nicht die Geschwindigkeit ausschlaggebend sondern einzig und allein dein Fahrverhalten.
Das was du beschreibst ist ebenfalls keineswegs strafrechtlich eindeutig. Welcher Straftatbestand wäre dem Fahrer denn vorzuwerfen?
Ich finde diese Diskussion hier ohnehin irgendwie unpassend. Inhaltlich ist da recht viel reine Spekulation und teilweise mit Unwahrheiten unterfüttert. Außerdem hat es gar nichts mit dem Thema zu tun.